Der Betreuungsvertrag

Grundsätzlich können Verträge mündlich geschlossen werden, sie sind auch dann wirksam. Problematisch ist dabei allerdings, dass mündliche Absprachen im Streitfall schwer zu beweisen sind. Außerdem verblassen mündliche Absprachen mit der Zeit, die Vertragsparteien können sich nach einiger Zeit nicht mehr an Details erinnern. Daher ist es sinnvoll, einen schriftlichen Betreuungsvertrag abzuschließen.

Die notwendigen Inhalte, Formulierungsvorschläge, Vollmachten und Anlagen werden auf den folgenden Seiten ausführlich besprochen...weiter

NEWS


Angestellte in der (Groß-)Tagespflege
Weiterlesen



Bildungsdokumentation
Weiterlesen



Fotografieren von Tageskindern mit dem Smartphone
Weiterlesen



Monatskalkulation
Weiterlesen



Sicherheit in der Kindertagespflege
Weiterlesen



Vertretung in der Kindertagespflege
Weiterlesen