Sehr geehrtes Mitglied,
sehr geehrter Nutzer,
am 21. Dezember ist der Stichtag für den Wechsel in vielen Versicherungen.
Teilweise können Sie einiges sparen, wenn Sie die Möglichkeit zum Wechsel nutzen.
Wie plant man den Sprung in die Selbständigkeit so, dass man kein finanzielles blaues Wunder erlebt?
Am besten mit einem soliden Geschäftsplan, der alle erwarteten Einnahmen und die anfallenden Ausgaben berücksichtigt.
Immer wieder gibt es Unsicherheiten hinsichtlich der Frage, ob Tagespflege in einer Mietwohnung geleistet werden darf.
Fordern Sie den Vermieter vor Aufnahme der Tätigkeit zur Zustimmung auf.
Eine schöne Adventszeit wünscht
Ihre M. Taprogge-Essaida
Die Themen
Stichtag für den Versicherungswechsel
Vom 21. Dezember 2012 an gelten einnheitliche Versicherungstarife für Männer und Frauen.
Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2009, wonach das Geschlecht bei der Beitragskalkulation nicht mehr berücksichtigt werden darf.
Aber wann lohnt sich ein Versicherungswechsel? Und gibt es auch Policen, bei denen es besser ist, erst
nach dem Stichtag zu wechseln?
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Geschäftskonzept
Wie erstelle ich einen Geschäftsplan? Welche Ausgaben muss ich berücksichtigen? Wie ermittele ich meinen monatlichen Liquiditätsbedarf?
Unter den "Praxishilfen" finden Sie entsprechende Arbeitshilfen, mit denen Sie den Einstieg in die Selbständigkeit optimal vorbereiten können.
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Formular für den Vermieter
Tagespflegepersonen sind oft unsicher, ob sie ohne ausdrückliche Zustimmung ihres Vermieters eine Tätigkeit als Kindertagespflegeperson aufnehmen dürfen.
Grundsätzlich muss die Kindertagespflege geduldet werden, solange sie Wohnzwecken nicht entgegensteht.
Für alle, die sich trotzdem gerne vorher absichern möchten, ist unter den "Praxishilfen" ein entsprechendes Formular bereitgestellt
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