Sehr geehrtes Mitglied,
sehr geehrter Nutzer,
das neue Jahr bringt einige wichtige Neuerungen mit sich, über die ich Sie mit diesem ersten Newsletter des Jahres 2013 in Kenntnis setzen möchte.
Bei den Sozialversicherungen haben sich z. T. Beitragssätze und Bemessungsgrenzen geändert.
Der steuerliche Grundfreibetrag wurde erhöht und bei Mini- und Midijobs gibt es Veränderungen.
Tagespflege-online informiert Sie umfassend und bringt Sie - wie gewohnt - zeitnah auf den neuesten Stand.
Viel Glück und beruflichen Erfolg in 2013 wünscht
Ihre M. Taprogge-Essaida
Die Themen
Rentenversicherung
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent.
Die Rentenversicherungspflicht beginnt ab einem zu versteuernden Gewinn von monatlich mehr als 450,00 EUR. Somit ergibt sich ein Mindestbeitrag in Höhe von 85,50 EUR monatlich.
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Krankenversicherung
Die Gesamteinkommensgrenze für den Anspruch auf Familienversicherung (monatlich) steigt auf 385,00 EUR.
Die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für nebenberuflich Selbstständige steigt auf 898,33 EUR monatlich.
Für hauptberuflich Selbstständige steigt sie auf 2.021,25 EUR.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung steigt von 1,95 Prozent um 0,10 Punkte auf 2,05 Prozent, für Kinderlose von 2,20 Prozent auf 2,30 Prozent.
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Minijob
450,00 EUR statt bisher 400,00 EUR können Minijobber jetzt maximal verdienen.
Dafür sind die neuen Minijobs aber generell rentenversicherungspflichtig.
Das kostet sie 3,9 Prozent ihres individuellen Verdienstes, bei Beschäftigungen in einem Privathaushalt sogar stolze 13,9 Prozent.
Die Versicherungspflicht kann aber abgewählt werden.
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Gleitzonenregelung
Speziell für Geringverdiener gilt, dass der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung nicht in voller Höhe zu tragen ist, wenn der Monatsverdienst zwischen 450,01 EUR und 850,00 EUR liegt.
Das bedeutet, dass der Arbeitgeber bei solchen Beschäftigungsverhältnissen einen höheren Anteil als die üblichen 50 Prozent zu bezahlen hat.
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Hartz IV
Der Regelsatz für allein stehende Bezieher von ALG II steigt um 8,00 EUR auf 382,00 EUR.
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Erwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrentner können statt bisher 400,00 EUR bis zu 450,00 EUR hinzuverdienen, ohne ihre Rente zu schmälern.
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Grundfreibetrag
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