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Versicherung Bei Streitigkeiten aus dem Betreuungsvertrag, wenn es also um die Wirksamkeit des Vertrages oder einzelner Klauseln geht oder darum, dass die Betreuungsvergütung nicht gezahlt wird - sind die Rechtschutzversicherungen nicht eintrittspflichtig und versichern solche Fälle erst gar nicht.
Sollte es also zu Streitigkeiten aus Ihren Betreuungsverhältnissen kommen, müssen Sie die Kosten hierfür zunächst selbst tragen.
Sollten Sie den Rechtsstreit gewinnen, können Sie vom Gegner Kostenerstattung verlangen.
Prozesskosten und die damit im Zusammenhang stehenden Folgekosten sind Betriebsausgaben, wenn der Gegenstand des Prozesses mit der Einkunftsart dergestalt zusammenhängt, dass er durch sie verursacht oder veranlasst ist (BFH Urteil vom 1.12.1987, IX R 134/83, BStBl II 1988, 431).
Eine Rechtschutzversicherung macht Sinn für Schadensersatzansprüche, Steuerrecht, Sozialrecht und Strafrecht. Hier muss jedoch vor Versicherungsabschluss genau geklärt werden, welche Rechtsstreitigkeiten genau versichert sind.
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