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Rechtliche Grundlagen Was bedeutet Kindertagespflege rechtlich gesehen? Kindertagespflege ist nach § 22 SGB VIII eine Form der Förderung von Kindern, speziell die Förderung in einer familienähnlichen Situation.
Sie findet regelmäßig statt, gelegentliche Übernachtungen sind möglich.
Die Beteiligten haben die Pflicht zum Wohl des Kindes zusammenzuarbeiten, es gibt keine Über- und Unterordnung, es handelt sich um gleichberechtigte und partnerschaftliche Interaktion.
Die Tagespflege ist gleichrangig mit Förderung von Kindern in anderen Kindertageseinrichtungen.
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