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Allgemeines Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten geleistet und soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschafts-fähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können (vgl. § 22 SGB VIII).
Die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege steht gleichwertig neben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen.
Das bedeutet für die Tagespflegeperson, dass sie einen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen hat, der sich nicht lediglich in der Betreuung und Beschäftigung von Kindern erschöpft. Vielmehr muss sich die Tagespflegeperson über den Inhalt ihrer Tätigkeit Gedanken machen, sie muss sich mit bestimmten rechtlichen Fragen auseinandersetzen und sie muss betriebswirtschaftlich kalkulieren.
Alle wesentlichen Themenbereiche werden im Hauptmenü genannt. Von dort aus wird im Einzelnen auf die wichtigsten Aspekte des jeweiligen Bereiches eingegangen.
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