Schweigepflicht und Datenschutz

Als Tagespflegeperson erfährt man eine Menge privater, ja sogar intimer Dinge über die Familien der Tageskinder und umgekehrt. Insbesondere über die Kinder selbst erfahren Tagespflegepersonen und Eltern von bestimmten Gewohnheiten der anderen, die diese manchmal überraschen und auch kompromittieren können.

Manche Informationen können eine Voreingenommenheit gegenüber bestimmten Personen erzeugen, die nicht mehr rückgängig zu machen ist. Durch unbedachtes Verhalten können andere verletzt und geschädigt werden.

Was muss ich zum Thema Datenschutz und Schweigepflicht wissen, wie kann ich mich absichern und wann darf ich persönliche Daten an Dritte weitergeben? ...weiter



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