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Der Betreuungsvertrag Grundsätzlich können Verträge mündlich geschlossen werden, sie sind auch dann wirksam. Problematisch ist dabei allerdings, dass mündliche Absprachen im Streitfall schwer zu beweisen sind. Außerdem verblassen mündliche Absprachen mit der Zeit, die Vertragsparteien können sich nach einiger Zeit nicht mehr an Details erinnern. Daher ist es sinnvoll, einen schriftlichen Betreuungsvertrag abzuschließen.
Die notwendigen Inhalte, Formulierungsvorschläge, Vollmachten und Anlagen werden auf den folgenden Seiten ausführlich besprochen...weiter
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