Sehr geehrtes Mitglied,
das Gebiet der Kindertagespflege ist ständigen Neuerungen und Veränderungen unterworfen.
Nur wer sich ständig informiert und fortbildet, ist immer auf dem neuesten Stand.
In NRW steht eine Änderung des auch für die Kindertagespflege relevanten Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) an.
Tagespflege online erklärt, was sich in Bezug auf die Kindertagespflege ändern soll und beleuchtet die konkreten Auswirkungen für die Tagespflegeperson.
Immer mehr Tagespflegepersonen denken über die Eröffnung einer Großtagespflegestelle oder einen Zusammenschluss nach.
Welche gesetzlichen Grundlagen es hierfür gibt, welche Vorgaben gemacht werden und was man unter juristischen und steuerlichen Gesichtspunkten sonst noch beachten muss, wird mit diesem Newsletter erklärt.
Außerdem wird der Frage nachgegangen, auf welcher Grundlage die Kranken- und Rentenversicherung eigentlich die Beitragshöhe berechnet und was es bedeutet, dass die Tagespflegeperson gem. § 23 SGB VIII einen "Anspruch auf eine laufende Geldleistung" hat.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
M. Taprogge-Essaida
Die Themen
Geplante Änderungen im Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Nordrhein-Westfalen
Die Landesregierung in NRW tritt der anhaltenden Kritik am Kinderbildungsgesetz (KiBiz) entgegen und hat am 10. Mai 2011 den Entwurf
des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Damit sind die Voraussetzungen für eine Verabschiedung des
Gesetzes noch vor den Sommerferien geschaffen.
Für die Kindertagespflege enthält das Änderungsgesetz eine Neuregelung der Zulässigkeit von Zusammenschlüssen von Tagespflegepersonen
(Großtagespflege) sowie weitere kleinere (teilweise nur redaktionelle) Änderungen.
Geplante Änderungen im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) Nordrhein-Westfalen
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Großtagespflege
Immer mehr Tagespflegepersonen schließen sich zur gemeinsamen Berufsausübung zusammen.
Aber muss dann eine Gesellschaftsgründung erfolgen und wie sieht in einem solchen Fall die Steuererklärung aus?
Großtagespflege/Zusammenschluss
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Anspruch auf eine laufende Geldleistung
Gemäß § 23 Abs. 1 SGB VIII hat die Tagespflegeperson einen Anspruch auf eine laufende Geldleistung.
Vertragspartner des Betreuungsvertrages und damit zur Bezahlung der Dienstleistung "Kindertagespflege" verpflichtet sind jedoch nach den §§ 611 ff. BGB die Sorgeberechtigten.
Wie kann die Tagespflegeperson ihren Anspruch gegenüber dem Jugendamt rechtlich begründen?
Anspruch auf eine laufende Geldleistung
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Berechnungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge
Sprungbrett Soziales
Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen der Kindertagespflege
Dieser Band ist abgestimmt auf die Lehrplanergänzungen der Kinderpflege und stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Tagespflege ausführlich dar. Viele Beispiele aus der Praxis sowie Musterformulare begleiten die Schüler/innen und sich qualifizierende Tagespflegepersonen durch dieses gut strukturierte Buch.
Aus dem Inhalt:
* Rechte und Pflichten der Kindertagespflege
* Finanzierung und Vergütung
* Versicherungen und Steuern
* Aufsetzen eines Betreuungsvertrages
* Regelungen der Bundesländer
* Schweigepflicht und Datenschutz
Ein umfangreiches Werk - eigentlich als Lehrbuch konzipiert, aber auch für die selbständige Kindertagespflege sehr interessant und empfehlenswert.
2011, 144 Seiten, mit zahlreichen Abbildungen, Maße: 19,7 x 26,9 cm, gebunden, deutsch, Mirjam Taprogge-Essaida, Cornelsen Verlag, ISBN: 978-3-06-450613-8, 16,95 EUR