Sehr geehrtes Mitglied,
sehr geehrter Nutzer,
Tagespflege-online hat wieder interessante Themen für Sie zusammengestellt:
Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung für 2011 erstellen, beachten Sie die Neuerung zur Abgabe des Formulars "EÜR".
Das neue Bundeskinderschutzgesetz ist zum Jahresbeginn in Kraft getreten.
Tagespflege-online hilft Ihnen, sich in diesem Artikelgesetz zurecht zu finden und erläutert die wichtigsten Regelungen mit Relevanz für die Kindertagespflege.
Für bundesweite Diskussionen sorgt zurzeit die EU-Verordnung 852/2004 über Lebensmittelhygiene.
Inwieweit diese Verordnung in Ihrem Bundesland bereits Anwendung findet, darüber können Sie sich bei Tagespflege-online informieren.
Tagespflegepersonen sollten bei der Vereinbarung von Reservierungsgebühren oder Kautionszahlungen genau auf die Formulierung achten.
Bei ungenauer Formulierung oder Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben kann eine solche Vereinbarung unwirksam sein.
Wenn Ihnen Tagespflege-online gefällt, empfehlen Sie uns weiter!
Ihre M. Taprogge-Essaida
Die Themen
Übermittlung der Anlage EÜR
Die Anlage EÜR kann seit dem Wirtschaftsjahr 2011 nur noch elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Deshalb werden die Formulare im Internet nur noch in ausdruckbarer und nicht mehr in ausfüllbarer Form bereitgestellt.
Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, dieses Formular als Papierversion auszudrucken.
Informationen über elektronisch übermittelbare Formulare erhalten Sie unter
www.elster.de.
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Das neue Bundeskinderschutzgesetz
Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) ist am 1.1.2012 in Kraft getreten und damit auch die neuen bzw. die geänderten Paragraphen des SGB VIII.
Für viele neue Regelungen muss nun die Umsetzung in Angriff genommen werden.
Dies trifft insbesondere dort zu, wo der Gesetzgeber große Spielräume für die Ausgestaltung vor Ort gelassen hat.
Mehr zum Bundeskinderschutzgesetz finden Sie unter "Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für die Kindertagespflege?"
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Hygienevorschriften in der Kindertagespflege
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) vertritt weiter die Auffassung, dass Tagespflegepersonen unter die EU-Verordnung fallen und damit Lebensmittelunternehmer sind.
Mehrere Bundesländer haben für die Kindertagespflege bereits Vorgaben gemacht, andere sehen derzeit keinen Handlungsbedarf.
Tagespflege-online hat für Sie die unterschiedliche Vorgehensweise der Bundesländer recherchiert und die entsprechenden Veröffentlichungen zusammengestellt.
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Kaution nd Reservierungsgebühr
Eine Tagesmutter aus Düsseldorf hatte in ihrem Betreuungsvertrag auf ihre "AGB" verwiesen, welche hinsichtlich des Betreuungsvertrages gelten sollten.
In den AGB fand sich folgende Formulierung:
"Im Falle einer Neuanmeldung sind 500 EUR im Sinne einer Kaution sofort bei Anmeldung zu entrichten. Bei Zurücktreten vom Vertrag durch die Sorgeberechtigten wird dieser Betrag einbehalten."
Eine derartig formulierte Klausel ist gemäß § 307 BGB iVm § 309 Nr. 5b BGB unwirksam. Es handelt sich bei einer solchen Klausel nämlich nicht um eine Kaution, sondern um einen pauschalierten Schadensersatzanspruch.
Ein solcher ist jedoch nur zulässig, soweit dem Vertragspartner der Nachweis gestattet wird, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringem Umfang eingetreten ist. Dieser Hinweis fehlte jedoch in den AGB.
Mehr zu diesem Thema finden Sie im Themenfeld "Betreuungsvertrag" unter "Kaution und Reservierungsgebühr".
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