Sehr geehrtes Mitglied,
sehr geehrter Nutzer,
die Rentenversicherungsbeiträge sollen im kommenden Jahr sinken, und zwar von derzeit 19,6% auf dann 19,0% Prozent.
Wie wirkt sich das finanziell aus?
Die Finanzämter können Ausgaben für Personal zusätzlich zur Betriebsausgabenpauschale anerkennen. Wo gebe ich diese Ausgaben in den Steuerformularen an?
Wenn eine Kinderfrau im Haushalt der Eltern tätig ist und Leistungen nach § 23 SGB VIII erhält, müssen die Eltern dann als Arbeitgeber der Kinderfrau für die Summe der Geldleistung Renten- und Krankenversicherungsbeiträge abführen?
Wie muss man sich als Tagespflegeperson verhalten, wenn bei einem Tageskind der Verdacht auf eine meldepflichtige Erkrankung besteht und wann darf das erkrankte Kind in die Tagespflegestelle zurückkehren?
Viele Fragen - Tagespflege-online hat die Antworten!
Eine gute Zeit wünscht
M. Taprogge-Essaida
Die Themen
Rentenversicherungsbeiträge sollen sinken
Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung soll zum Jahreswechsel von derzeit 19,6% auf 19,0% sinken.
Damit sinkt der Mindestbeitrag für Tagespflegepersonen von derzeit 78,40 EUR ab dem 1.1.2013 auf dann 76,00 EUR monatlich.
Das bringt zwar nur ein paar Euro im Monat, aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.
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Personalkosten und Betriebsausgaben
Personalkosten können vom Finanzamt zusätzlich zur Betriebsausgabenpauschale anerkannt werden.
Das vereinfacht die Einkommensteuererklärung in vielen Fällen erheblich.
Wenn Sie also eine Küchenhilfe oder Aushilfskraft einstellen, so können Sie diese Kosten zusätzlich zur Betriebsausgabenpauschale geltend machen und sind nicht insgesamt zum Einzelnachweis gezwungen.
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Sozialversicherungsbeiträge der Kinderfrau
Im Falle einer abhängigen Beschäftigung, bei der eine Entgeltzahlung durch die Eltern erfolgt, müssen die Eltern als Arbeitgeber grundsätzlich die Kinderfrau bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
Die aus dem Arbeitsentgelt zu bemessenden Beiträge werden grundsätzlich jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.
In den Fällen, in denen die Kinderfrau Geldleistungen beim Jugendamt beantragt, ist sie unter bestimmten Voraussetzungen nicht verpflichtet, für die erhaltene Geldleistung Beiträge an die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.
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Ansteckende Krankheiten in der Kindertagespflege
Vielfach gibt es Unstimmigkeiten darüber, wann ein zuvor erkranktes Kind wieder in die Tagespflegestelle zurückkehren darf.
Für Meldepflichten und Wiederzulassungsrichtlinien nach ansteckenden Krankheiten gibt es bundesweite Regelungen.
Als Grundsatzparagraph für den Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen gilt der § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Tagespflege-online hat das Wichtigste zu meldepflichtigen Erkrankungen zusammengetragen und eine Belehrung für die Sorgeberechtigten erstellt.
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