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Sehr geehrtes Mitglied,
sehr geehrter Nutzer,
gute Neuigkeiten für Tagespflegepersonen:
Ein Gesetzesentwurf zur zusätzlichen Förderung von Kindern in Kindertagespflege gibt Planungssicherheit.
Immer eine gute Nachricht von Tagespflege-online,
Ihre M. Taprogge-Essaida
Das Thema
10 Fragen und Antworten zum Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
Krankenversicherung
Eine Verlängerung der Sonderregelung für die Krankenversicherung, wonach Tagespflegepersonen als "nebenberuflich selbstständig Tätige" einzustufen sind, wird immer wahrscheinlicher.
Hier liegt ein Gesetzesentwurf vom 15.01.2013 vor (Entwurf eines Gesetzes zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege, Drucksache 17/12057).
Die Verlängerung soll dann bis Ende 2015 gelten.
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