Sehr geehrtes Mitglied,
sehr geehrter Nutzer,
Tagespflege-online wünscht Ihnen ein frohes neues Jahr und alles Gute, viel Glück und Erfolg für 2014.
Wie immer zu Beginn eines neuen Jahres gibt es wichtige rechtliche Änderungen, vor allem im Bereich Steuern und Sozialversicherungen.
Außerdem möchte ich Ihnen einige interessante Entscheidungen zum Thema Kindertagespflege mitteilen.
Einen guten Start in den Betreuungsalltag wünscht
Ihre M. Taprogge-Essaida
Die Themen
Änderungen bei den Sozialversicherungen
Die Beitragsbemessungsgrenzen bei der gesetzlichen Krankenversicherung und der Rentenversicherung sind angehoben worden.
Damit steigt in der gesetzlichen KV der Mindestbeitrag geringfügig an.
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Änderungen bei der Einkommensteuer
Die Freibeträge, d. h. die Summe der Einnahmen, welche nicht einkommensteuerpflichtig sind, haben sich zum 01.01.2014 auf 8.354,00 EUR bei Alleinstehenden bzw. 16.708,00 EUR bei Ehegatten erhöht.
Außerdem gibt es Änderungen in den Steuerformularen.
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Zur Angemessenheit von Krankenversicherungsbeiträgen
Eine alleinstehende Tagespflegeperson ohne weitere Einkünfte hat Anspruch auf die hälftige Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen einschließlich der Krankentagegeldversicherung.
Das hat das VG Münster entschieden.
Das VG Stuttgart hat entschieden, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung angemessen sein können.
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Zur Höhe der laufenden Geldleistung
Der VGH Baden-Württemberg hat in einer aktuellen Entscheidung ausgeführt, dass eine laufende Geldleistung gem. § 23 Abs. 2 Nr. 1 und 2 SGB VIII in Höhe von 3,90 EUR je Stunde als angemessen gelten kann.
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