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Rechtliche Grundlagen Wann brauche ich eine Erlaubnis zur Kindertagespflege (Pflegeerlaubnis)? Nach § 43 Abs. 1 SGB VIII ist eine Pflegeerlaubnis nötig wenn:
- eine Betreuung außerhalb des Haushalts des Erziehungs-berechtigten stattfindet und
- mehr als 15 Stunden wöchentlich und
- länger als 3 Monate und
- während eines Teils des Tages und
- gegen Entgelt.
Wenn alle diese fünf Voraussetzungen vorliegen, muss eine Pflegeerlaubnis vorliegen.
Die Erlaubnis nach § 43 SGB VIII befugt zur Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Die Zahl insgesamt zu betreuender Kinder wird hierdurch nicht beschränkt.
Die Pflegeerlaubnis erteilt das örtliche Jugendamt aufgrund einer Eignungsfeststellung (§ 23 Abs. 3 SGB VIII).
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